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Aktuelles

Hilfestellung im Verordnungswahnsinn

Als Folge des Bund-Länder-Beschluss vom 05.01.2021 gibt es nach den Änderungen zu den Verfügungen von Ende November und Mitte Dezember eine neuerliche Änderungsrunde bei den Corona-Schutz-Vorschriften, die je nach Bundesland auch wieder ganz unterschiedliche Ausprägung erfahren. Hinzu kommen noch lokal abweichende Allgemeinverfügungen. Es bleibt eine Herausforderung, den Überblick zu behalten. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hier einen hilfreichen Service. Auf einer Seite wird tagesaktuell die  aktuelle Vorschriftenlage zusammengefasst: www.brak.de/die-brak/coronavirus/uebersicht-covid19vo-der-laender/  – der Service ist kostenlos und werbefrei!

Der Hallenbetrieb ist massiv von den Einschränkungen betroffen. Hier bietet der EVVC eine meist tagesaktuelle und bundeslandbezogene Auflistung dessen, was aktuell möglich ist und was nicht: www.evvc.org/article/evvc-informiert-i-corona-rechtsverordnungen-deutschland-oesterreich-und-schweiz – auch hier ohne Kosten und ohne Werbung.
Für den Event- und Gastgewerbebereich bietet die DEHOGA einen ähnlichen Service, allerdings ergänzt um eine ganze Reihe an Hinweisen für den Betrieb von Gaststätten und damit verbunden auch für die Durchführung von Veranstaltungen: www.dehoga-corona.de/ – der Service ist  gleichfalls kostenlos und werbefrei.

Da sich in allen Verordnungen der Bundesländer auch der zwingende Verweis auf den Arbeitsschutz findet, lohnt sich immer auch ein Blick auf die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  (www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA (www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/Coronavirus_node.html) als auch der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften (z.B. VBG  (www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und _Semin are/6_Aktuelles/Coronavirus/Coronavirus_node.html).

Bei Fragen rund um das Thema Recht und SARS-CoV-19 stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

kanzlei@schlatter-zahl-kuhnt.de